Der Patient / Angehörige, der sich uns anvertraut, steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Die Individualität und Einzigartigkeit anzunehmen und zu respektieren, ist unser besonderes Anliegen.
Angehörige und Patienten sollen sich durch unsere Unterstützung / Mithilfe im Alltag und das Vertrauen in unsere Arbeit entlastet und in sicheren Händen fühlen. Um einen vertrauensvollen Umgang mit einander zu ermöglichen, wird die Dienst-/Tourenplanung so gestaltet, dass ein häufiges wechseln des Personals in den Touren vermieden wird.
Wir gehen unvoreingenommen auf unsere Patienten aus den verschiedensten Kulturkreisen zu. Ziel ist es, gemeinsam unsere Versorgung an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen auszurichten. Unser Handeln ist hierbei von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt.
Soll den pflegebedürftigen oder behinderten Menschen sowie dessen Angehörigen ermöglichen, mobil zu bleiben, wenn er selbst kein Fahrzeug führen und oder die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen kann. So kann man als gehbehinderter Senior noch selbst seine Einkäufe machen, Verwandte und Freunde besuchen oder einen Ausflug genießen, auch wenn man z. B. im Rollstuhl sitzt.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45 SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, der für die Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende genutzt werden kann.
Der Betrag von 125 € ist ein Sachleistungsbetrag der zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags eingesetzt werden kann.
Dies kann zum Beispiel ein Besuch zum gemeinsamen Tee trinken mit einem anschließenden Spaziergang oder die Begleitung zu Arztbesuchen sein. Auch in anderen essentiellen Bereichen unterstützen wir gern nach Patientenwunsch
Unsere Pflegedienstleitung berät Sie gerne zu ganz allgemeinen Fragen, die bei Ihnen in der persönlichen Pflegesituation aufkommen. Dies können unter anderem sein:
Der Ammerländer Pflegeservice Apen übernimmt die verordnete häusliche Krankenpflege nach dem Sozialgesetzbuch. Dieses sind Übernahmen der vom Arzt verordneten Behandlungspflege, wie z.B.:
Die Grundpflege umfasst alle nicht-medizinischen, körperbezogenen Tätigkeiten wie z.B. die Körperpflege, Mobilisation und Ernährung.
Gern prüfen wir mit Ihnen in wie weit die Pflegekasse alle Leistungen im Rahmen des Sachleistungsbudgets übernimmt. Das Budget hängt dabei immer von der jeweiligen Höhe des Pflegegrades ab.
Wir beraten Sie gern zeitnah und unverbindlich im Einzelfall und ermitteln für Sie, ob die jeweiligen Leistungen durch Ihre Pflegeversicherung abgedeckt sind und ob Zuzahlungen notwendig werden.
In den eigenen vier Wänden ist immer etwas zu tun: Regelmäßig muss eingekauft, das Geschirr gespült, der Müll rausgebracht oder die Wohnung gereinigt werden. Eine hauswirtschaftliche Versorgung ist KEINE Grundversorgung, sie ist vielmehr als Ergänzung und Unterstützung im Alltag zu sehen.
Folgende Leistungen sind in der Hauswirtschaft enthalten:
Unsere hauswirtschaftliche Unterstützung findet in Absprache mit Patient und Angehörigen nach Wünschen und Bedürfnissen statt.
Bei Fragen wenden Sie sich an unser Team: Telefonisch unter +4944899427170 oder per Email an: hauswirtschaft@ammerlaender-pflegeservice.de
Bei der Begleitung von Gutachten zur Pflegegradeinstufung steht der Ammerländer Pflegeservice GmbH & Co.KG an Ihrer Seite. Unser einfühlsames Team sorgt dafür, dass pflegebedürftige Patienten in ihrem vertrauten Zuhause liebevoll versorgt werden. Wir setzen uns aktiv für die individuellen Wünsche unserer Patienten und deren Familien ein, um einen sicheren und geborgenen Pflegeprozess zu gewährleisten.
Soll den pflegebedürftigen oder behinderten Menschen sowie dessen Angehörigen ermöglichen, mobil zu bleiben, wenn er selbst kein Fahrzeug führen und oder die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen kann. So kann man als gehbehinderter Senior noch selbst seine Einkäufe machen, Verwandte und Freunde besuchen oder einen Ausflug genießen, auch wenn man z. B. im Rollstuhl sitzt.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45 SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, der für die Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende genutzt werden kann.
Der Betrag von 125 € ist ein Sachleistungsbetrag, der zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags eingesetzt werden kann.
Dies kann zum Beispiel ein Besuch zum gemeinsamen Tee trinken mit einem anschließenden Spaziergang oder die Begleitung zu Arztbesuchen sein. Auch in anderen essenziellen Bereichen unterstützen wir gern nach Patientenwunsch
Unsere Pflegedienstleitung berät Sie gerne zu ganz allgemeinen Fragen, die bei Ihnen in der persönlichen Pflegesituation aufkommen. Dies können unter anderem sein:
Der Ammerländer Pflegeservice Apen übernimmt die verordnete häusliche Krankenpflege nach dem Sozialgesetzbuch. Dieses sind Übernahmen der vom Arzt verordneten Behandlungspflege, wie z.B.:
Die Grundpflege umfasst alle nicht-medizinischen, körperbezogenen Tätigkeiten wie z.B. die Körperpflege, Mobilisation und Ernährung.
Gern prüfen wir mit Ihnen, inwieweit die Pflegekasse alle Leistungen im Rahmen des Sachleistungsbudgets übernimmt. Das Budget hängt dabei immer von der jeweiligen Höhe des Pflegegrades ab.
Wir beraten Sie gern zeitnah und unverbindlich im Einzelfall und ermitteln für Sie, ob die jeweiligen Leistungen durch Ihre Pflegeversicherung abgedeckt sind und ob Zuzahlungen notwendig werden.
In den eigenen vier Wänden ist immer etwas zu tun: Regelmäßig muss eingekauft, das Geschirr gespült, der Müll rausgebracht oder die Wohnung gereinigt werden. Eine hauswirtschaftliche Versorgung ist KEINE Grundversorgung, sie ist vielmehr als Ergänzung und Unterstützung im Alltag zu sehen.
Folgende Leistungen sind in der Hauswirtschaft enthalten:
Unsere hauswirtschaftliche Unterstützung findet in Absprache mit Patienten und Angehörigen nach Wünschen und Bedürfnissen statt.
Bei Fragen wenden Sie sich an unser Team: Telefonisch unter 04489 942 717 0 oder per Email an:
hauswirtschaft@ammerlaender-pflegeservice.de
Bei der Begleitung von Gutachten zur Pflegegradeinstufung steht der Ammerländer Pflegeservice GmbH & Co.KG an Ihrer Seite. Unser einfühlsames Team sorgt dafür, dass pflegebedürftige Patienten in ihrem vertrauten Zuhause liebevoll versorgt werden. Wir setzen uns aktiv für die individuellen Wünsche unserer Patienten und deren Familien ein, um einen sicheren und geborgenen Pflegeprozess zu gewährleisten.
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Feldweg 39
26689 Apen
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